Kanzlei Dr. Emrich          

Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann
European Trademark Attorney


Markenanmeldungen

Kostenbeispiele Markenanmeldung

anmeldung Eintragung Schutz- verlängerung
Anwalt Amt Anwalt Anwalt Amt
DE Deutschland 195 300 55 215 750
EU (28 Staaten) 350 850 170 350 850
WO³
Internationale Registrierung (für ein Land) 
nach Madrider Markenabkommen 390 930 55 215 780
WO³
Internationale Registrierung (in 10 Staaten)4
nach Madrider Markenabkommen 750 1830 55 395 1650
WO
Internationale Registrierung  (in 10 Staaten)5
nach Protokoll zum Madrider Markenabkommen 750 3500 55 395 3500

1. Die Kostenbeispiele zeigen die Beträge, die normalerweise zu zahlen sind, wenn keine besonderen Probleme auftauchen. Alle Anwaltskosten zuzüglich MwSt.

2. Sofern noch Vorbereitungen notwendig sind, also die Marke von uns gestaltet werden soll oder der Schutzbereich zu erarbeiten ist, fallen hierfür zusätzliche Kosten an.

3. Die Amtsgebühren hängen ab von der Zahl der Länder, für die Schutz begehrt wird. Sind es z.B. nur drei Länder, werden Anmeldung und Eintragungen erheblich billiger, als im Beispiel mit 10 Ländern. Im Übrigen werden die Amtsgebühren größtenteils in CHF erhoben, sind also abhängig vom Kurs des CHF.

4. Die über das Madrider Markenabkommen (MMA) oder das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) insgesamt für einen Schutz erreichbaren Länder finden Sie in unserem Antragsformular.

5. Die genannten Gebühren sind Mindestgebühren, weil bei der internationalen Registrierung nach dem PMMA die einzelnen Länder sehr unterschiedliche nationale Gebühren festgelegt haben.
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