Kanzlei Dr. Emrich          

Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann
European Trademark Attorney


Internationaler Markenschutz

Internationaler Markenschutz durch das Protokoll zum Madrider Markenabkommen

Nach langjährigen Überlegungen – im Falle der U.S.A. sogar nach jahrzehntelangen Verhandlungen – sind schließlich sowohl die U.S.A. als auch die EU mit ihrer heute als Unionsmarke bezeichneten Gemeinschaftsmarke dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten. Dies war ein Meilenstein im Internationalen Markenrecht und erleichtert den weltweiten Schutz von Marken ganz erheblich.

Zunächst einmal bedeutet die Ratifizierung des Protokolls zum Madrider Markenabkommen, dass eine Internationale Registrierung über die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf auch für die U.S.A. und für die EU-Unionsmarke möglich ist. Früher konnten die U.S.A. auf diesem (einfacheren) Weg einer Markenanmeldung nicht erreicht werden. Es war immer die nationale Anmeldung über das dortige Patent und Markenamt notwendig. Entsprechendes gilt für die europäische Unionsmarke, die nur über einen Antrag in Alicante geschützt werden konnte. Mittlerweile kann aber auf der Basis einer existierenden nationalen Marke, z. B. einer deutschen Eintragung, über das Internationale Büro in Genf ein Schutz sowohl in den U.S.A. als auch im Rahmen der Gemeinschaftsmarke in der gesamten EU herbeigeführt werden. Der Aufwand für Markenanmeldungen hat sich also erheblich reduziert und vereinfacht. 

In umgekehrter Richtung ergeben sich entsprechende Vorteile: So kann beispielsweise auf der Grundlage einer EU-Unionsmarke über die WIPO ein Markenschutz in den U.S.A. herbeigeführt werden oder auch auf der Basis einer US-Marke ein Schutz in der gesamten Europäischen Union. Es ist also durch den Beitritt der U.S.A. und der EU zum sogenannten „Protokoll“ eine weitere Verzahnung der internationalen Gemeinschaft im Bereich des Markenschutzes herbeigeführt worden, auf die – gerade was die U.S.A. betrifft – vorher Jahrzehnte gewartet wurde. 

Zu bedenken ist noch ein zusätzlicher Aspekt: Selbst wenn bei Markenanmeldungen für die U.S.A. und die EU als sogenannte neue „Protokollländer“ von den nationalen Behörden in den U.S.A. bzw. in Alicante spezielle Gebühren erhoben werden, so hat sich bislang doch immer gezeigt, dass Internationale Registrierungen über die WIPO preislich günstiger sind als nationale Anmeldungen im jeweiligen Land. Die jetzt gegebenen Möglichkeiten führen also nicht nur zu einer Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens, sondern letztlich auch zu einer Verbilligung des Markenschutzes. Der Weg über die World Intellectual Property Organization in Genf ist also noch etwas attraktiver geworden.
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