Kostenbeispiele Markenanmeldung
1. Die Kostenbeispiele zeigen die Beträge, die normalerweise zu zahlen sind, wenn keine besonderen Probleme auftauchen. Alle Anwaltskosten zuzüglich MwSt.
2. Sofern noch Vorbereitungen notwendig sind, also die Marke von uns gestaltet werden soll oder der Schutzbereich zu erarbeiten ist, fallen hierfür zusätzliche Kosten an.
3. Die Amtsgebühren hängen ab von der Zahl der Länder, für die Schutz begehrt wird. Sind es z.B. nur drei Länder, werden Anmeldung und Eintragungen erheblich billiger, als im Beispiel mit 10 Ländern. Im Übrigen werden die Amtsgebühren größtenteils in CHF erhoben, sind also abhängig vom Kurs des CHF.
4. Die über das Madrider Markenabkommen (MMA) oder das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) insgesamt für einen Schutz erreichbaren Länder finden Sie in unserem Antragsformular.
5. Die genannten Gebühren sind Mindestgebühren, weil bei der internationalen Registrierung nach dem PMMA die einzelnen Länder sehr unterschiedliche nationale Gebühren festgelegt haben.