Die Überwachungen beinhalten die monatliche Computerrecherche, die nachfolgende Aussortierung derjenigen Marken, die trotz Computermeldung doch als nicht wirklich störend für die eigene Marke angesehen werden können, und dann eine Kurz-Stellungnahme zu den Markenanmeldungen, gegen die möglicherweise ein Widerspruch eingelegt werden sollte.
Für Bildmarken gelten andere Preise.
Bei manchen, sehr charakteristischen Marken sind Preisabschläge möglich, weil wenige ähnliche Marken zu melden sind. Bei Marken mit sehr üblichen Bestandteilen sind Zuschläge erforderlich wegen der hohen Zahl vom Computer gemeldeter ähnlicher Marken.